Mittwoch 28. Februar 2001, Schaffhauser Nachrichten Affront gegen Natur- und Heimatschutz In der Kontroverse für oder gegen die neue Verfassung scheint ganz
übersehen zu werden, dass mit ihrer Gutheissung ein weiteres, besonderes
Volksrecht klammheimlich annulliert werden soll: In den siebziger Jahren
wurden Absichten bekannt, am Rhein gegenüber von Hemishofen ein neues
Kernkraftwerk zu erstellen und im Schaaren eine neue Autobahnbrücke
zu bauen. Etwas später wurden im Hinblick auf die Endlagerungen radioaktiver
Abfälle bei Siblingen und Benken Probebohrungen vorgenommen. Die
Hochrheinautobahn von Basel zum Bodensee soll durch das Wan-gental und
bei Lottstetten über den Rhein geführt werden. Der Entscheid
über die Verwirklichung dieser Vorhaben wird auf Bundesebene gefällt.
Die betroffenen Kantone haben jedoch vorgängig Stellung zu nehmen.
Gegen die genannten Absichten erwuchs in unserer Bevölkerung starker
Widerstand. Da der bisher für die Stellungnahmen des Kantons zu Handen
des Bundes allein zuständige Regierungsrat in diesen Fällen
teilweise eine der Volksmeinung entgegengesetzte Auffassung vertrat, kam
es zur Lancierung von zwei Volksinitiativen, die innert kurzer Zeit zu
Stande kamen. In den Volksabstimmungen wurde der entsprechende Text mit
grossem Mehr gutge-heissen und in der bisherigen Verfassung verankert.
Sie setzen fest, dass die Stellungnahme des Kantons Schaffhausen zu Bundesangelegenheiten
der oben genannten Art, die das Gebiet des Kantons Schaffhausen und der
benachbarten Kantone betreffen, der Volksabstimmung vorzulegen ist. In
der neuen Verfassung fehlt jeder Hinweis auf dieses verbriefte Volksrecht.
Es wurde sang- und klanglos gestrichen. Künftig soll der Regierungsrat
wieder alleine zuständig sein. Die vielen Bürgerinnen und Bürger,
die sich vehement gegen die Beeinträchtigung unserer schönen
Land-schaften eingesetzt hatten, müssen diese völlige Missachtung
des gesetzlich verankerten Volkswil-lens als ungehörigen Affront,
wenn nicht als Frechheit, empfinden. Einer Verfassung mit einem derartigen
Geist kann nicht zugestimmt werden.
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