Download als pdf: Anlagekonzept
Grundlagen
Bereits heute stellt das Gelände im hinteren Wangental, oberhalb des Ernsteldammes eine Art Pufferzone im Hochwasserfall dar. Die Wiesen in diesem Bereich können nur beschränkt genutzt werden und werfen lediglich einen bescheidenen Ertrag ab. Andererseits handelt es sich aber auch nicht um ein biologisch „wertvolles“, das heisst von seltener Fauna und Flora belebtes Gebiet. Mit dem Projekt „Biotop und Hochwasserschutz im hinteren Wangental“ will der Verein Wangental Natur Pur dieses Gebiet aufwerten und zu einem wertvollen Rückzugsgebiet für Tiere und Pflanzen machen.
Die Anlage setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
· Biotop und Ausgleichsbecken mit drei Zonen (Feucht-, Trocken- und Schwemmzone)
· Damm mit Schleuse
· Ernstelbach
· Besucherführung
· Verkehrsführung
Biotop und Ausgleichsbecken
Das Gelände oberhalb des Ernsteldammes dient bereits heute als Flutgebiet bei Hochwasser. Die Wiesen bleiben im Frühling lange feucht oder stehen sogar unter Wasser. Sie bleiben lange unbefahrbar und können deshalb nicht intensiv genutzt werden. Der erste Schnitt kann erst relativ spät im Jahr erfolgen und die Futterqualität ist beschränkt.
Auf den Wiesen können sich vor allem Pflanzen behaupten, welche eine längere Überflutung ertragen. In den zwei Entwässerungsgraben dominieren feuchtigkeitsliebenden Pflanzen. Im Seegraben, der das ganze Jahr Wasser führt wachsen Sumpf- und Wasserpflanzen.
Das oben beschriebene Gebiet soll in drei Bereiche eingeteilt werden:
Zone 1:
Ständige Wasserfläche
Zone 2:
Zone mit zeitweiser Überflutung vor allem im Frühling bei viel Niederschlag
Zone 3:
Zone mit maximalem Wasserstand, welcher als Auffangbecken bei Ausnahmehochwasser dienen soll
Folgende Massnahmen sind erforderlich:
Zone 1:
Stellenweise Ausbaggern der Wiese soll dauerhafte Wasserflächen schaffen. Dieser Bereich wird mit Lehm abgedichtet um die Wasserversickerung zu verhindern. Ausserdem kann eine unbepflanzte Insel erstellt werden.
Zone 2:
Entfernen der Humusschicht, einbringen von Kies und Schuttgut verschiedener Qualitäten. Keine Bepflanzung, Selbstbegrünung, Pionierzone. Möglicherweise entwickelt sich eine Wiese darauf. Bedeckung mit Kies schafft magere, offene Bereiche
Zone 3:
Kann mit einheimischen Sträuchern bepflanzt werden. Bestehende Humus und Pflanzenschicht bleibt weitgehend bestehen.
Damm:
Der Damm sperrt den Talboden zwischen der Kantonsstrasse Nr. 71 im Norden und dem Grenzweg im Süden ab. Im Mittelbereich befindet sich die Schleuse. Der Damm entspricht weder in seiner Stärke noch Höhe den heutigen Anforderungen. Ebenfalls revisionsbedürftig ist der Schleusenbereich.
Der Dammbereich nördlich der Schleuse ist heckenbewachsen, vor allem mit einheimischen Feldgehölzen. Zwischen der Schleuse und dem Grenzweg steht ein einzelner Weissdorn. Die Hecke stellt ein wichtiges Element im Tal dar, sie stellt eine Verbindung zwischen den Waldrändern links und rechts des Tales her und ist unbedingt zu erhalten oder wieder her zu stellen.
Folgende Arbeiten sind vorzusehen:
Der Damm wird erhöht und verstärkt. Die Schleuse wird den neuen Verhältnissen angepasst.
Führung Ernstelbach:
Der Ernstelbach unterquert von den nördlichen Seitenhängen kommend die Kantonsstrasse und fliesst anschliessend auf einer Länge von ca. 40m Meter in der Dammkrone nach Süden, bevor er hinter den Damm geleitet wird und sich wenige Meter vor der Schleuse in den Seegraben ergiesst. Im Laufe der Zeit hat er sich immer tiefer in die Dammkrone eingegraben und so den Damm zusätzlich geschwächt. Er ist unbedingt aus diesem Bereich zu entfernen und hinter den Damm zu leiten.
Die Sanierung des Ernstelbachs kann in zwei Varianten erfolgen:
Variante a:
Direktes Einleiten in den Seegraben nahe der Schleuse. Der Ernstelbach folgt dem Damm auf dessen Rückseite bis kurz vor der Schleuse, wo er in den Seegraben einfliesst und direkt durch die Schleuse geleitet wird.
Variante b:
Der Bach wird nach der Strassenunterführung in ein Geschiebesammelbecken geleitet, ähnlich des Beckens beim Austritt aus dem Tal. Anschiessend wird er dem Damm entlang in die ständig überflutete Zone geleitet. Dies allerdings nahe des Ausflusses des Seegrabens. Damit wird garantiert, dass der Seegraben unterhalb des Dammes immer über genügend Wasser verfügt. Das Sammelbecken kann nach Bedarf ausgebaggert werden.
Besucherführung
Da das neue Feuchtgebiet öffentlich zugänglich gemacht werden soll, sind die Besucherströme zu kanalisieren. Damit soll für Tiere und Pflanzen ein möglichst ungestörtes natürliches Umfeld garantiert werden, in dem sie vor negativen Einflüssen geschützt werden. Trotzdem wird den Besuchern die Beobachtung der Tiere in ihrem natürlichen Lebensraum ermöglicht.
Die Besucherführung im Bereich südlich der Kantonsstrasse erfolgt über einen Steg, der dem Damm entlang zum nördlichen Ufer des Biotops führt. Dort befindet sich die Beobachtungshütte (Hide), aus welcher die Tierwelt beobachtet werden kann, ohne diese zu stören. Der Steg ist in den sensiblen Bereichen seitlich mit einem Blickschutz versehen. Entlang des Steges geben Tafeln Informationen zu verschiedenen Pflanzen und Zonen des Feuchtgebietes.
Das Gebiet ist allerdings nicht als Tummelplatz für Picknicktouristen gedacht. Entsprechende Steuerungsmassnahmen werden auch für diese Problematik eingeleitet.
Verkehrsführung
Die neue Anlage liegt neben einem gefährlichen Streckenabschnitt der vorbeiführenden Kantonsstrasse. Vom Deutschen Zoll führt die Strasse in einer unübersichtlichen Kurve am Standort vorbei. Aus der Richtung des vorderen Wangentals behindern Hecken die Sicht. Zugleich liegt die Einfahrt der Zubringerstrasse zum Rossberg gegenüber der Anlage.
Die bestmögliche Verkehrssicherheit kann mit zwei Varianten erreicht werden:
Variante a: Parkplätze werden südlich der Kantonsstrasse angelegt. Das Biotop kann direkt vom Parkplatz aus erreicht werden.
Variante b: Die Besucher benützen die bestehenden Parkplätze seitlich der Zubringerstrasse zum Rossberg. Das Naturgebiet ist über eine Fussgängerbrücke welche die Kantonsstrasse überquert zu erreichen.
Beide Varianten trennen den Besucherstrom und den Durchgangsverkehr komplett. Trotzdem ist es in beiden Fällen unumgänglich die Geschwindigkeit auf 60 km/h zu beschränken.